Grundsätzliches zum Wesenstest
Da es in Bayern keinen genormten Wesenstest, wie z.B. in Niedersachsen, gibt, steht es dem Hundesachverständige frei, welche Tests er vornimmt.
Der Hundehalter darf sich einen Hundesachverständigen / Hundegutachter frei aussuchen, bzw. einen Hundesachverständigen ablehnen, wenn ihm Zweifel an dessen „Integrität“ kommen.
Aggressives Verhalten per se ist ein normaler Bestandteil des Hundeverhaltens, im Wesenstest achte ich als Hundesachverständige darauf, ob der Hund eine gestörte aggressive Kommunikation, also ein „inakzeptables, d.h. übersteigertes Aggressionsverhalten“ zeigt, da dies ein Gefahrenpotential für die Umwelt (Mensch und Tier) darstellt.
Hierbei spielen jedoch zusätzlich die Testumgebung, Testgestaltung, Einwirkung des Besitzers etc. eine Rolle, damit das Gesamtbild der Testsituation abgerundet wird.
Bei einem Wesenstest wird der Hundesachverständige den Hund mit verschiedenen Reizen (optisch, olfaktorisch, akustisch) konfrontieren, bzw. konfrontieren lassen von anderen Personen, z.B. Joggern. Hierfür nutzt man Reize, von denen ausgegangen werden kann, dass sie Aggressionsverhalten beim Hund auslösen.
Der Hund muss diesen Reizen begegnen können, ohne dass übersteigertes Aggressionsverhalten auftritt oder auch ohne das es zu Ernstkämpfen mit Artgenossen und Menschen kommt. Vereinfacht gesagt - er muß nicht jeden mögen, aber er muß ignorieren können.
Die Erziehung des Hundes an sich spielt dabei eine untergeordnete Rolle, wichtig ist allerdings, dass der getestete Hund jederzeit unter Einfluss des Hundehalters steht. Hier ist es ebenfalls von Bedeutung für den Hundesachverständigen, wie massiv der Hundehalter auf den Hund in bestimmten Situationen einwirken muss, damit sich dieser wieder beruhigt und ob dies überhaupt möglich ist. Das Verhalten des Besitzers fließt natürlich in den Test mit ein, ebenso ist es sogar erwünscht, dass der Besitzer auf den Hund Einfluss nimmt, mit Ausnahme von bestimmten Prüfungssituationen, in denen der Hund alleine, bzw. mit „neutralem“ Besitzer geprüft wird.
Zusätzliche „Hilfsmittel“ wie Flexileine, Stachelhalsband, Teleimpulsgeräte etc. sind bei einem Wesenstest nicht erwünscht, da diese (bis auf die Flexileine, die einfach von ihrer Beschaffenheit her einen gewissen Risikofaktor darstellt) den Hund unter zusätzlichen, jedoch unkontrollierbaren Stress setzen und da der Hundesachverständige einen gewissen kontrollierten Stresslevel beim Wesenstest wünscht, ist ein unkalkulierbarer Stressfaktor, wie er durch Stachelhalsbänder etc. erzeugt wird, nicht erwünscht.
Zudem stellt sich die Frage, ob der Hundehalter, der mit solchen Hilfsmitteln arbeitet, seinen Hund überhaupt kontrollieren kann, d.h. ob der Hund nicht nur durch den erzeugten Schmerz kontrolliert wird.
Vor dem eigentlichen Test werde ich eine Datenerhebung vornehmen, um die soziale Vergangenheit des Hundes kennen zu lernen. Dem Hundehalter wird der Hintergrund und die Situationen des Tests in einem Vorgespräch kurz erläutert, damit erste Unsicherheiten oder Ängste reduziert, bzw. abgestellt werden können.
Anschließend wird der Hund allgemein untersucht, um eine Beeinflussung des Verhaltens über z.B. Beruhigungsmittel ausschließen zu können und allgemein Erkrankungen festzustellen. Hunde, mit schwerwiegenden Erkrankungen, frische operierte Tiere oder auch Tiere mit schweren chronischen Erkrankungen, z.B. HD werde ich nicht testen, da man hierbei keine ordentlichen, kontrollierten Reize herbeiführen kann, weil der Hund von der Erkrankung (z.B. wegen Schmerzen) unkontrolliert beeinflusst wird und hier keine sichere Unterscheidung zwischen der gezeigten Verhaltensweise und dem kontrollierten oder unkontrollierten Reiz möglich ist.
Das abgeschlossene Gutachten ist gerichtstauglich und enthält eine genaue Beschreibung aller Situationen, in denen der Hund getestet wurde, mit Erläuterung, welches Verhalten der Hund gezeigt hat und warum, ebenso wird das Verhalten des Hundehalters erläutert. Zudem werden alle relevanten Termini definiert, die gesetzlichen Grundlagen dargestellt und aus den gesammelten Befunden eine abschließende Beurteilung erstellt.
Im Gutachten wird von dem Hundesachverständigen abgewogen, ob der Hund durch die ihm eigenen, individuellen aggressiven Reaktionen auf die entsprechenden Reize eine erhebliche Gefahr für Mensch und Tier darstellt oder nicht.
Hierbei steht es dem Hundesachverständigen frei, bestimmte Empfehlungen, z.B. des Besuchs einer Hundeschule, auszusprechen.
Die endgültige Entscheidungsgewalt liegt aber bei den zuständigen Behörden.
|