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Letzte Änderung:
27. November 2011
Bandit,Akhiro,Alaskan_Malamute


Meine Aufgaben als Sachverständige für Hundewesen

Als Hundesachverständige / Hundegutachterin mache ich die theoretische und praktische Vorbereitung für den Wesenstest (Gutachten).

  • Testgutachten im Rahmen der Vorbereitung
  • Beurteilung von Listenhunderassen (Kampfhunde) und Mischlingen
  • Basisinformation über den Wesenstest, Formen der Aggression, Vorgaben etc.
  • Vermittlung an berufene Sachverständige nach entsprechernder Vorbereitung
Hintergrund:
Als freie Sachverständige darf ich Gutachten schreiben, welche aber angefochten werden können und dann von einem berufenen Sachverständigen wiederholt werden müssen -> erhöhter Kostenaufwand für Sie. Eine Prüfung durch das Innenministerium wird abgestrebt.

Unser Credo: Wir beurteilen den Hund so, wie wir ihn sehen.

Grundsätzliches zum Wesenstest

Da es in Bayern keinen genormten Wesenstest, wie z.B. in Niedersachsen, gibt, steht es dem Hundesachverständige frei, welche Tests er vornimmt.
Der Hundehalter darf sich einen Hundesachverständigen / Hundegutachter frei aussuchen, bzw. einen Hundesachverständigen ablehnen, wenn ihm Zweifel an dessen „Integrität“ kommen.

Aggressives Verhalten per se ist ein normaler Bestandteil des Hundeverhaltens, im Wesenstest achte ich als Hundesachverständige darauf, ob der Hund eine gestörte aggressive Kommunikation, also ein „inakzeptables, d.h. übersteigertes Aggressionsverhalten“ zeigt, da dies ein Gefahrenpotential für die Umwelt (Mensch und Tier) darstellt.
Hierbei spielen jedoch zusätzlich die Testumgebung, Testgestaltung, Einwirkung des Besitzers etc. eine Rolle, damit das Gesamtbild der Testsituation abgerundet wird.

Bei einem Wesenstest wird der Hundesachverständige den Hund mit verschiedenen Reizen (optisch, olfaktorisch, akustisch) konfrontieren, bzw. konfrontieren lassen von anderen Personen, z.B. Joggern. Hierfür nutzt man Reize, von denen ausgegangen werden kann, dass sie Aggressionsverhalten beim Hund auslösen.
Der Hund muss diesen Reizen begegnen können, ohne dass übersteigertes Aggressionsverhalten auftritt oder auch ohne das es zu Ernstkämpfen mit Artgenossen und Menschen kommt. Vereinfacht gesagt - er muß nicht jeden mögen, aber er muß ignorieren können.

Die Erziehung des Hundes an sich spielt dabei eine untergeordnete Rolle, wichtig ist allerdings, dass der getestete Hund jederzeit unter Einfluss des Hundehalters steht. Hier ist es ebenfalls von Bedeutung für den Hundesachverständigen, wie massiv der Hundehalter auf den Hund in bestimmten Situationen einwirken muss, damit sich dieser wieder beruhigt und ob dies überhaupt möglich ist. Das Verhalten des Besitzers fließt natürlich in den Test mit ein, ebenso ist es sogar erwünscht, dass der Besitzer auf den Hund Einfluss nimmt, mit Ausnahme von bestimmten Prüfungssituationen, in denen der Hund alleine, bzw. mit „neutralem“ Besitzer geprüft wird.

Zusätzliche „Hilfsmittel“ wie Flexileine, Stachelhalsband, Teleimpulsgeräte etc. sind bei einem Wesenstest nicht erwünscht, da diese (bis auf die Flexileine, die einfach von ihrer Beschaffenheit her einen gewissen Risikofaktor darstellt) den Hund unter zusätzlichen, jedoch unkontrollierbaren Stress setzen und da der Hundesachverständige einen gewissen kontrollierten Stresslevel beim Wesenstest wünscht, ist ein unkalkulierbarer Stressfaktor, wie er durch Stachelhalsbänder etc. erzeugt wird, nicht erwünscht.
Zudem stellt sich die Frage, ob der Hundehalter, der mit solchen Hilfsmitteln arbeitet, seinen Hund überhaupt kontrollieren kann, d.h. ob der Hund nicht nur durch den erzeugten Schmerz kontrolliert wird.

Vor dem eigentlichen Test werde ich eine Datenerhebung vornehmen, um die soziale Vergangenheit des Hundes kennen zu lernen. Dem Hundehalter wird der Hintergrund und die Situationen des Tests in einem Vorgespräch kurz erläutert, damit erste Unsicherheiten oder Ängste reduziert, bzw. abgestellt werden können.
Anschließend wird der Hund allgemein untersucht, um eine Beeinflussung des Verhaltens über z.B. Beruhigungsmittel ausschließen zu können und allgemein Erkrankungen festzustellen. Hunde, mit schwerwiegenden Erkrankungen, frische operierte Tiere oder auch Tiere mit schweren chronischen Erkrankungen, z.B. HD werde ich nicht testen, da man hierbei keine ordentlichen, kontrollierten Reize herbeiführen kann, weil der Hund von der Erkrankung (z.B. wegen Schmerzen) unkontrolliert beeinflusst wird und hier keine sichere Unterscheidung zwischen der gezeigten Verhaltensweise und dem kontrollierten oder unkontrollierten Reiz möglich ist.

Das abgeschlossene Gutachten ist gerichtstauglich und enthält eine genaue Beschreibung aller Situationen, in denen der Hund getestet wurde, mit Erläuterung, welches Verhalten der Hund gezeigt hat und warum, ebenso wird das Verhalten des Hundehalters erläutert. Zudem werden alle relevanten Termini definiert, die gesetzlichen Grundlagen dargestellt und aus den gesammelten Befunden eine abschließende Beurteilung erstellt.

Im Gutachten wird von dem Hundesachverständigen abgewogen, ob der Hund durch die ihm eigenen, individuellen aggressiven Reaktionen auf die entsprechenden Reize eine erhebliche Gefahr für Mensch und Tier darstellt oder nicht.
Hierbei steht es dem Hundesachverständigen frei, bestimmte Empfehlungen, z.B. des Besuchs einer Hundeschule, auszusprechen. Die endgültige Entscheidungsgewalt liegt aber bei den zuständigen Behörden.


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(1) Bei den folgenden Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde stets vermutet:
  • American-Pit-Bullterrier

  • Bandog

  • American Staffordshire Terrier

  • Staffordshire Bullterrier

  • Tosa-Inu



(2) ² Bei den folgenden Rassen von Hunden wird die Eigenschaft als Kampfhunde vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für die einzelnen Hunde nachgewiesen wird, dass diese keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweisen:
  • Alano

  • American Bulldog

  • Bullmastiff

  • Bullterrier

  • Cane Corso

  • Dogo Argentino

  • Dogue de Bordeaux

  • Fila Brasiléiro

  • Mastiff

  • Mastin Espanol

  • Mastino Napoletano

  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)

  • Perro de Presa Mallorquin

  • Rottweiler



² Dies gilt auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 1 erfaßten Hunden. *

(3) Unabhängig hiervon kann sich die Eigenschaft eines Hundes als Kampfhund im Einzelfall aus seiner Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität oder Gefährlichkeit ergeben.

* vgl. Bekanntmachung der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Juli 2004 Vf. 1-VII-03 (GVBl. S. 351):
Es wird festgestellt, dass § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl S. 268, BayRS 2011-2-7-I) in der Fassung der Änderung vom 4. September 2002 (GVBl S. 513) insoweit gegen Art. 3 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Verfassung verstieß, als er - soweit die Hunderassen Alano, American Bulldog, Cane Corso, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler betroffen sind - keine angemessene Übergangszeit regelte, innerhalb derer die betroffenen Hundehalter von der Erlaubnispflicht vorläufig ausgenommen waren, bis zumutbarerweise der so genannte Wesenstest durchgeführt werden konnte.

Stand: 03.06.2010


Quelle: www.verwaltung.bayern.de
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Das Gesetz schreibt folgenden Hinweis vor: Alternative Heilmethoden sind wissenschaftlich umstritten und nicht anerkannt.

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